Durch die Novellierung der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 ergeben sich folgende Änderungen:
- Personen, die in den letzten 60 Tagen (nicht mehr 90 Tage!) eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Ab jetzt ist jedoch die freiwillige Teilnahme an den Testungen immer möglich. - Die aktuelle Sicherheitsphase wurde bis 26.02.2022 verlängert.
- Die Geltungsdauer einer weiteren Impfung (bspw. Drittimpfung) wurde von 360 Tage auf 270 Tage verkürzt.