Die Bundesregierung ändert mit 1. April 2022 die österreichweite Corona-Teststrategie. Dahinter steht der Anspruch, einen zielgerichteten Einsatz kostenloser PCR- und Antigen-Tests in ganz Österreich zu garantieren. In Anlehnung an diese Maßnahme, wird auch die Teststrategie im Schulbereich nach den Osterferien adaptiert:

Ab dem 19. April 2022 wird von Schüler/innen bis auf weiteres nur mehr ein PCR-Test pro Woche an der Schule durchgeführt. Über Details zu den jeweiligen Testtagen etc. informieren wir Sie im kommenden Testmailing am Freitag.
• Zusätzliche Antigentests können ab dem 19. April weiterhin nach Bedarf durchgeführt werden – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt.
• Auch das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal muss ab dem 19. April nur mehr 1 PCR-Test pro Woche durchführen; Antigentests können auch hier bei Bedarf zusätzlich zum Einsatz kommen.
• Damit entfällt der verpflichtende tägliche Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr entfällt für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für Schüler/innen. Das bedeutet, dass auch der Covid-Ninja-Pass nach den Osterferien nicht mehr verteilt wird.
Externe Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, müssen ab 19. April keinen 3-G-Nachweis erbringen.

Informationen zur Maskenpflicht an den Schulen
• Für Schülerinnen und Schüler gilt weiterhin die Maskentragepflicht außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.
• Für Lehr- und Verwaltungspersonal, das weder geimpft oder genesen ist, sowie für externe Personen besteht eine FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude.

Wenn das Infektionsgeschehen am Schulstandort zunimmt, kann die Schulleitung bei entsprechender Risikolage mit Zustimmung der Bildungsdirektion für 1 Woche das generelle Tragen von Masken jederzeit für einzelnen Klassen oder die Schule gem. § 7 COVID-19-Schulverordnung 2021/22 anordnen. Die Maßnahmen sind während der Dauer der Geltung durch Anschlag in der betreffenden Schule kundzumachen. Die Schulleitung hat mit dieser Regelung individuell die Möglichkeit, die im Schulbetrieb gesetzten generellen Maßnahmen ihrerseits zu verschärfen, wenn Handlungsbedarf besteht und es die Risikolage erfordert. Eine kurze Handreichung mit Praxisbeispielen und konkreten Anwendungsfällen wird in Kürze zur Verfügung gestellt.

Die entsprechende Verordnung steht ab kommender Woche unter www.bmbwf.gv.at/sichereschule zur Verfügung.