Die Bildungsdirektion hat von den jeweiligen Gesundheitsbehörden die Generalzustimmung zur Anordnung des ortsungebundenen Unterrichts beim Auftreten von zwei PCR-positiven oder drei Antigen-positiven SchülerInnen innerhalb von drei Kalendertagen in einer Klasse. In diesem Fall wird der ortsungebundene Unterricht von der Bildungsdirektion für fünf Kalendertage angeordnet. Es ist unerheblich, ob die PCR- oder Antigen-Tests in der Schule oder extern durchgeführt wurden, beide Varianten sind für den ortsungebundenen Unterricht relevant.