Durch die Novellierung der COVID-19-Schulverordnung 2021/22  ergeben sich folgende Änderungen:

  • Personen, die in den letzten 60 Tagen (nicht mehr 90 Tage!) eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben, sind von der Testpflicht ausgenommen.
    Ab jetzt ist jedoch die freiwillige Teilnahme an den Testungen immer möglich.
  • Die aktuelle Sicherheitsphase wurde bis 26.02.2022 verlängert.
  • Die Geltungsdauer einer weiteren Impfung (bspw. Drittimpfung) wurde von 360 Tage auf 270 Tage verkürzt.

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